Hausrat & Haftpflicht

Hausrat und Haftpflicht

Zwei unterschätzte Versicherungen

Es gibt zwei Versicherungen, die wir unseren Mietern und Mitgliedern aufgrund langjähriger Erfahrung dringend ans Herz legen: eine private Haftpflichtversicherung und eine Hausratversicherung. Denn leider erleben wir viel zu oft, dass Mieter glauben sie seien über den Vermieter „mitversichert“. Ein Irrtum, der weitreichende Folgen haben kann.

Mieter haften in voller Höhe

„Wer einen Schaden verursacht, der muss auch dafür gerade stehen“. Durch die private Haftpflichtversicherung werden Schäden abgedeckt, die Sie an fremdem Eigentum verursachen. Auf Ihre Mietwohnung bezogen bedeutet das: Sie haften als Mieter in voller Höhe für von Ihnen verursachte Schäden an der Mietsache. Der Sprung im Waschbecken ist da noch vergleichsweise harmlos, aber was ist, wenn durch Ihre defekte Waschmaschine die Wohnung der Nachbarn im Stockwerk drunter unter Wasser steht? Ohne Versicherung kann man in solchen Situationen schnell auf Kosten in Höhe von vielen tausend Euro sitzen bleiben.

Der Vermieter muss nur selten zahlen

So mancher Mieter verzichtet auf die Hausratversicherung, weil er glaubt, im Schadensfall einen Haftungsanspruch gegen den Vermieter geltend machen zu können. Beim Nachbarn brennt es und das Löschwasser zerstört auch Ihre Wohnungseinrichtung. Stellen Sie sich vor: Mit einem Mal verlieren Sie alles, was sich in Ihrer Wohnung befinden: Kleidung, Möbel, Schmuck, Fernseher, Computer, das Spielzeug Ihrer Kinder, Geschirr, Töpfe und sämtliche Küchenutensilien – alles weg. Können Sie es sich leisten, das alles wieder neuzukaufen? Wenn Sie diese Frage mit ja beantworten und Ihnen kaum finanzielle Verluste entstehen, dann ist eine Hausratversicherung für Ihre Wohnung tatsächlich nicht zwingend erforderlich. Wenn Ihnen jedoch allein die Vorstellung schlaflose Nächte bereitet, dann sollten Sie sich schleunigst um eine Hausratversicherung kümmern.

Wohngebäudeversicherung des Vermieters haftet nur für Schäden am Gebäude

In einer Mietwohnung sind nur solche Schäden über die Wohngebäudeversicherung des Vermieters abgesichert, die unmittelbar am Gebäude entstanden sind. Immer wieder sind Mieter im Schadensfall überrascht, dass nach einem Brand- oder Sturm- oder Leitungswasserschaden die jeweilige Versicherung des Vermieters keine Möbel und Haushaltsgegenstände ersetzt. Dies liegt daran, dass die Gebäudeversicherungen nur Schäden versichern, die unmittelbar am Gebäude entstanden sind, also im Treppenhaus, am Dach, an den Wohnungs- und Zimmertüren, den fest installierten Einrichtungen wie Toilette und Badewanne oder Heizung usw. Ob Omas Schrank noch auf dem Speicher stand, interessiert die Versicherung nicht – sie stellt den Dachstuhl nach einem Sturmschaden wieder her, der Schrank ist Thema der Hausratversicherung. Bei einem Leitungswasserschaden wird die Versicherung ebenfalls nur den Schaden am Wasserleitungssystem und den damit verbundenen Bauteilen ersetzen. Alle persönlichen Gegenstände, die zum Beispiel bei einem Rohrbruch durchnässt wurden, werden höchstens im Rahmen der Kulanz übernommen. Im Schadensfall fragen alle Versicherungen stets nach der Hausratversicherung des Mieters.

Folgekosten sind mitversichert

Wer ins Hotel ziehen muss, weil die Wohnung zeitweise nicht mehr bewohnbar ist, bekommt den Aufwand ebenso ersetzt wie die Aufräumkosten. Je nach Anbieter und Tarif kann man zusätzlich auch den Diebstahl von Fahrrädern, Elementar- und Überspannungsschäden absichern. Positiv an der Hausratversicherung: Es wird nicht der Zeitwert, sondern der Wiederbeschaffungswert der versicherten und zerstörten Gegenstände ersetzt. Das heißt, dass Betroffene ihre Wohnungseinrichtung komplett in gleicher Art und Güte erneuern können. Sind die Schäden gering, werden die Reparaturkosten bezahlt.